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REGELN FÜR DIE INSTALLATION EINER SEPTIKBEHÄLTER UND DIE ENTLÜFTUNG VON TOILETTENABFÄLLEN
• Alle Boote, die nach dem Jahr 2000 gebaut wurden und über eine fest installierte Toilette verfügen, müssen über eine Klärgrube und einen Deckdurchgang zur Entleerung des Tanks verfügen.
• Boote, die vor dem Jahr 2000 gebaut wurden und über eine fest installierte Toilette an Bord verfügen, müssen bis spätestens 1. Januar 2005 mit einer Klärgrube und einem Deckdurchgang ausgestattet sein, wenn sie:
1) Länger als 10,5 Meter und
2) Breiter als 2,8 Meter und
3) Gebaut nach 1980.
Die Vorschriften sind in den Technischen Vorschriften der dänischen Schifffahrtsbehörde für den Bau und die Ausrüstung usw. von Freizeitschiffen enthalten
• Andere Boote, die nicht alle drei oben genannten Kriterien erfüllen, sind daher von den Installationsanforderungen ausgenommen.
• Die Entsorgung von Toilettenabfällen in Häfen ist verboten.
• Häfen müssen die Entleerung von Klärgruben kostenlos anbieten.
• Klärgruben müssen ins Meer entleert werden, wenn das Boot 12 Seemeilen vom Land entfernt ist!