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Es ist wichtig, dass Sie Ihre Angelausrüstung richtig kennzeichnen!
Im Interesse anderer Fischer und Bootsfahrer muss Ihre Angelausrüstung mit Bojenflaggen und reflektierenden Streifen gekennzeichnet sein. Auch die korrekte Kennzeichnung ist Voraussetzung dafür, dass Sie als Freizeitfischer z.B. Schadensersatz für beschädigtes Angelgerät verlangen können. Versicherungsgesellschaften.
Sehen Sie hier, welche Fahnen und Reflektoren Sie benötigen:
Markierung von Fischernetzen, Rollen und Hakenleinen:
- 1. Absatz Boje mit zwei Flaggen und zwei gelben reflektierenden Bändern am westlichen Ende des Geräts.
- 1. Absatz Boje mit einer Flagge und einem gelben reflektierenden Band am östlichen Ende des Geräts.
Notiz! Flaggen dürfen nicht weiß sein.
Bitte beachten Sie, dass Bojen innerhalb der Drei-Seemeilen-Grenze:
- Muss eine Höhe von mindestens 1,2 Metern über der Wasseroberfläche haben.
- Die kürzeste Kante der Flagge muss mindestens 25 cm betragen.
- Der Abstand zwischen zwei Flaggen muss mindestens 20 cm betragen.
- Der Abstand zwischen der Flagge und der Wasseroberfläche muss weniger als zwei Meter betragen, bei Bojen mindestens 50 cm.
- Lichtreflektierende Streifen müssen aus 6 cm breiten gelben Streifen bestehen und der Abstand zwischen den Lichtreflektoren muss mindestens 12 cm betragen.
Markierung einzelner Fliesen:
1. Absatz Boje und eine Flagge oder ein Angelball mit einem Durchmesser von mindestens 15 cm.
Notiz! Die Flagge darf nicht weiß sein.
Markierung von Garnelenpileus/Säulen:
- 1. Stk. Außenstange mit zwei schwarzen Fahnen
- 1. Stk. Innenstange mit schwarzer Flagge.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Der Außenmast ist mit zwei Lichtreflektoren entsprechend der „Einfallsrichtung“ markiert, sofern das Gerät in mehr als zwei Metern Wassertiefe steht.
- Lichtreflektierende Streifen müssen aus 6 cm breiten Streifen bestehen und der Abstand zwischen den Lichtreflektoren muss mindestens 12 cm betragen.
- Der Lichtreflex muss grün sein, wenn an Steuerbord „zu innen“ gehalten werden muss, und rot, wenn an Backbord „zu innen“ gehalten werden muss.
WICHTIG! Denken Sie daran, dass spätestens 14 Tage nach Ende des Angelns die Angelruten wieder entfernt werden müssen. Abgebrochene Stangen müssen immer sofort entfernt werden, damit sie das Segeln nicht gefährden.