Yachtflagge und Nationalflagge

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Yachtflagge

Die Geschichte der Yachtflagge

Oberster Beschluss von d. 15. August 1865

Die Genehmigung zum Hissen der Sportbootflagge, die aus der dänischen Marineflagge mit den Buchstaben YF in Gold im oberen Quadrat am nächsten zur Stange besteht, wird auf entsprechenden Antrag vom Marineministerium erteilt, jedoch nur für Deckschiffe. Der Petition, die gegen eine Gebühr von 65 Öre abgestempelt wird, muss das Vermessungszeugnis oder die Staatsangehörigkeits- und Registrierungsbescheinigung des Schiffes beiliegen.

Mit der Yachtflagge ist keinerlei Bevorzugung des Schiffes hinsichtlich Hafen- und Schiffssteuern verbunden. Die Erlaubnis zum Führen der Yachtflagge, die nur bis zum Besitzerwechsel des Schiffes gilt und an Bord vorhanden sein und auf Verlangen der zuständigen Behörden vorgelegt werden muss, geht verloren, wenn das Schiff nicht ausschließlich für die Vergnügungsfahrt genutzt wird. Im Jahr 1957 entfiel die Verpflichtung, eine Erlaubnis zum Führen einer Yachtflagge einzuholen.


Wie wird die Größe der Flagge berechnet?

Bei Fahnen wird berechnet, dass die Vorderkante der Fahne 2/3 der Fahnenhöhe ausfüllen muss.
Es gibt keine festen Regeln für die Flaggengröße, wir empfehlen jedoch diese Größen.

Bis zu 20 Fuß langes Boot. Flaggenlänge: 60 cm.
Bis zu 25 Fuß langes Boot. Flaggenlänge: 80 cm.
Bis zu 30 Fuß langes Boot. Flaggenlänge: 100 cm.
Bis zu 35 Fuß langes Boot. Flaggenlänge: 125 cm.
Bis zu 40 Fuß langes Boot. Flaggenlänge: 150 cm.
Bis zu 45 Fuß langes Boot. Flaggenlänge: 175 cm.
Bis zu 50 Fuß langes Boot. Flaggenlänge: 200 cm.

Sehen Sie sich unten unsere Auswahl an Yachtflaggen und Nationalflaggen an: